So funktioniert es
Zwei Wege führen auf diese Seiten — und sie sind genau entgegengesetzt.
Sie besitzen eine Fläche
Aus einer Fläche wird ein Ökokonto, wenn sie ökologisch aufgewertet und die Aufwertung anerkannt wird. Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde — meist das Landratsamt. Anerkannt wird nach Landesverordnung; in Bayern nach der BayKompV, ab 2.000 m² oder 15.000 Wertpunkten. Ist das Konto eingetragen, können die Punkte abgegeben werden.
Sie brauchen Ausgleich
Wer baut, muss ausgleichen. Statt selbst eine Fläche zu entwickeln, kann ein Vorhabenträger Punkte aus einem bestehenden Ökokonto übernehmen. Die Gemeindeseiten zeigen, wo im Umkreis noch Guthaben verzeichnet ist und wer die Konten führt.
Was ein Ökokonto ist
Wer in Natur und Landschaft eingreift — ein Baugebiet, eine Straße, eine Gewerbehalle —, muss den Eingriff ausgleichen. Das steht in § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes. Wer eine Fläche vorher ökologisch aufwertet, kann die Aufwertung als Ökokonto anerkennen lassen und die entstandenen Punkte später an einen Vorhabenträger abgeben.
In Bayern heißen sie Wertpunkte und ergeben sich aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand der Fläche. Nach § 14 Abs. 2 BayKompV muss eine Ökokontofläche mindestens 2.000 m² groß sein oder mindestens 15.000 Wertpunkte erbringen.
Was wir tun — und was nicht
- Wir führen die amtlichen Register zusammen und machen sie nach Gemeinde durchsuchbar.
- Wir handeln nicht mit Punkten, vermitteln keine Verträge und nehmen keine Provision von Anbietern.
- Wir veröffentlichen keine Namen oder Anschriften privater Flächeneigentümer.
- Wir nennen keinen Preis als unseren eigenen — siehe Preise.
Wir fragen für Sie nach
Vier Fragen, dann fragen wir bei den Stellen in Ihrer Nähe nach — bei Anbietern mit freiem Guthaben oder bei der zuständigen Naturschutzbehörde. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos und unverbindlich. Das Verzeichnis gehört keinem Anbieter und handelt selbst nicht mit Punkten.